Eine Kamera im Eingangsbereich, in Aufenthaltsräumen oder gar Klientenzimmern? Nach Regelungen der DSGVO, DSG-EKD KDG ist die Kameraüberwachung ganz klar geregelt und unterliegt strengen Vorgaben. Demnach bedarf der Einsatz von Kameratechnik bestimmten Voraussetzungen, um legitim und rechtskonform zu sein. Wie ist das bei Livy Care? Müssen sich Ihre Pflegekräfte oder Klient:innen Sorge um ihre Persönlichkeitsrechte machen? Wir klären auf.
Mit der Installation von Video- und Überwachungskameras in Pflegeeinrichtungen kommen (zurecht) einige Bedenken auf:
Werden Mitarbeiter:innen ausspioniert und ihre Privatsphäre verletzt?
Werden hier Videoaufnahmen verarbeitet?
Landen sensible Daten von Klient:innen und deren Angehörigen auf irgendwelchen internationalen Servern und werden unwissentlich und wahllos weiterverarbeitet oder die Daten gar verkauft?
Die Daten von Klient:innen und Pflegekräften sind besonders sensibel und sollten daher auch einem besonderen Schutz unterliegen. Hierfür sorgen u.a. DSGVO, DSG-EKD und KDG.
Gleichzeitig bringt der Einsatz von Kameras aber auch Vorteile mit sich, denn u.a. können potenzielle Gefahren schneller erkannt und die Folgen derer minimiert werden.
Wir möchten, dass Sie sich sicher fühlen - zu jeder Zeit. Deshalb achten wir bei Livy Care auf Ihren Datenschutz. Lassen Sie uns daher die wichtigsten Fragen im Bezug auf die Kamera der Livy Sensorstation beantworten.
In der Livy Care Sensorstation ist eine Kamera verbaut, keine Videokamera!
Lässt diese eine Videoüberwachung von Pflegekräften und Klient:innen zu?
Nein! Die Kamera ist im Standby-Betrieb aus und kann nicht für die Überwachung von Personen eingesetzt werden. Die Kamera wird erst aktiviert, wenn durch das Radar Bewegung erfasst wird. Die Erkennungen arbeiten mit Ton, Bild und Bewegung.
Die Kombination der Daten ermöglicht eine präzise Aussage darüber, ob ein Sturz stattgefunden hat.
Die Kamera führt dabei eine Bildanalyse durch, ohne dass dieses Bild einem Menschen gezeigt wird oder Leitungskräfte - ohne Einwilligung des Personals oder Klienten - Zugriff auf die Kamera oder die ausgewerteten Bilder bekommen. Das Zusammenspiel von KI-Algorithmus, Kamera und Radar ermöglicht eine maximale Genauigkeit der Erkennung und garantiert Ihnen zu jeder Zeit ein zuverlässiges Ergebnis. Die in der Sensorstation integrierte Kamera dient in erster Linie der Erkennung von Sturz, Bett und Raum verlassen und trägt so maßgeblich zur zuverlässigen Erkennung von Gefahren bei. Die Funktionen können pro Klient:innen-Zimmer, sowie vor und nach Schichtbeginn aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Wo wird das Kamerabild ausgewertet bzw. anonymisiert?
Die Verarbeitung des Kamerabildes erfolgt DSGVO- und EKD-konform auf deutschen Servern der Firma Hetzner. Die auf der Station erhobenen Videodaten werden abstrahiert und ermöglichen kein Echtbild von Menschen mit Rückschluss auf die Person selbst. Dank der Abstrahierung der Videobilder bleiben die Persönlichkeitsrechte von Personal und Klient:innen zu jeder Zeit gewahrt.
Wo werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden DSGVO- und EKD-konform auf Server in Deutschland verarbeitet und nur für die Dauer der Verarbeitung gespeichert und anschließend wieder gelöscht. Hierfür haben wir die Hetzner Online GmbH als festen und qualitativen Partner an unserer Seite. Es werden nur Daten solange gespeichert, wie sie für eine einwandfreie Nutzung der Geräte und Funktionen oder Registrierung von Nöten sind. Unser Geschäftsmodell basiert nicht auf dem Verkauf personenbezogener Daten.
Wie werden die Daten übermittelt?
Sämtliche Daten und die komplette Kommunikation werden TLS verschlüsselt. Die selbe Verschlüsselungstechnologie kommt bspw. auch beim Online-Banking zum Tragen.
Sämtliche Daten der Sensoren und Videobilder werden mit der sicheren Verschlüsselungstechnologie übertragen und verarbeitet. Damit wird ausgeschlossen, dass unbefugte Dritte Zugriff auf Ihre Daten erhalten.
Werden persönliche Daten von Personal und/oder Klient:innen gespeichert?
Nein. Es werden ausschließlich Daten gespeichert, die für eine einwandfreie Nutzung der Funktionen und zur Registrierung notwendig sind. Persönliche Daten von Personal und Klient:innen werden daher nicht gespeichert.
Erhalten unbefugte Dritte Zugriff auf die Kamera?
Nein. Zugriff auf Ihre LIVY Sensorstation erhalten ausschließlich von Ihnen autorisierte Personen mit der Einwilligung der betroffenen Personen. Standardmäßig haben Benutzer:innen von LIVY Care keinen Zugriff auf die Kamera und Sensordaten.
Daher ist es für Unbefugte nicht möglich, Zugriff auf die Sensorstation zu erhalten.
Fazit
Mit Livy Care kann Personal nicht überwacht werden. Der Einsatz von Livy Care entspricht der DSGVO und den Vorgaben von DSG-EKD und KDG. Damit werden die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre Ihrer Mitarbeiter:innen und Klient:innen zu jederzeit gewahrt.
Grundsätzlich geben wir Ihnen bei Livy Care die Möglichkeit, einzelne Funktionen zu aktivieren und deaktivieren und so ganz nach individueller Situation und Bedarf zu handeln. Dadurch ergeben sich für Sie auch der erweiterte oder eben eingeschränkte Gebrauch der Kamera. Zudem erhalten Sie damit auch die Chance, Ihre Pflegekräfte und Klient:innen in den Prozess mit einzubinden und deren Einverständnisse einzuholen. Sie haben also die Möglichkeit, je nach individueller Situation und dem erhöhten Risiko einzelner Personen z.B. bei Sturz oder Hinlauftendenzen abzuwägen und den Einsatz einzelner Funktionen mit Pflegekräften und Angehörigen zu besprechen.